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Landratsamt Görlitz übernimmt Kosten für 125 „Sozialbegräbnisse“

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Das Landratsamt Görlitz hat im vergan­genen Jahr Bestat­tungs­kosten für sogenannte Sozialbegräbnisse in Höhe von rund 235.000 Euro übernommen. Das waren   60.000 Euro mehr als im Jahr zuvor.  In 125 Fällen zahlte das Amt. 
Das Landratsamt springt ein, wenn die Hinter­blie­benen nicht in der Lage sind, das Begräbnis zu bezahlen.  Übernommen werden die Kosten für eine schlichte Erd- oder Feuer­be­stat­tung und ein einfaches Reihengrab. Angehörige, die überdies z.B. eine Traueranzeige aufgeben oder die Trauernden bewirten wollen, müssen dafür selbst aufkommen. Die Familie des Verstorbenen kann die Grabstelle frei wählen.  Bei mittel­losen Verstor­benen, die gar keine Angehö­rigen zurück­lassen, muss die Heimat­stadt oder -gemeinde in die Bresche springen.