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Landratsamt weist Vorwürfe des Löbauer Oberbürgermeisters zurück

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Das Landratsamt Görlitz hat die Vorwürfe des Löbauer Oberbürgermeisters gegen die Kreisnaturschutzbehörde zurückgewiesen. Sie seien unsachlich und nicht zielführend. Der OB hatte gestern im Stadtrat erklärt, dass der  weitere Abriss von Wohnblöcken stocke – wegen  dort angeblich brütender Fledermäuse und Amseln. Er drohte mit einer Schadenersatzklage gegen das Landratsamt, sollten deshalb Fördermittel für den Rückbau verfallen.  Sein Bauamtsleiter berichtete von Problemen bei der Erneuerung der Zufahrt zum Rotstein - im Zusammenhang mit Naturschutzauflagen.Zur Straße auf den Rotstein erklärte das Landratsamt: 

"Die Große Kreisstadt Löbau beantragte eine Straßensanierung, die teilweise unmittelbar die Flächen des Naturschutzgebietes „Rotstein“ berührt. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan der Antragsunterlagen wurde der Zeitraum März bis Juni als Hauptbrutzeit mehrfach ausdrücklich von der Stadt selbst aus der Bauzeit ausgenommen. Auf dieser Grundlage erhielt die Große Kreisstadt Löbau nach Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen eine naturschutzrechtliche Befreiung zum Straßenbau, da eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes so ausgeschlossen werden konnte.

Entgegen ihrer eigenen Antragstellung wurde die Baubeginnsanzeige der Großen Kreisstadt Löbau dem Landkreis Görlitz Anfang April zugestellt, also genau in der Zeit, die die  Große Kreisstadt Löbau selbst ausgeschlossen hatte. Hier musste die Untere Naturschutzbehörde einschreiten, da zumindest für einen Teil des Bauvorhabens eine Beeinträchtigung des Naturschutzgebietes in diesem Zeitraum (im Sinne einer Störung geschützter Arten) zu erwarten war".Zum Abriss von Wohnblöcken in Löbau-Ost erklärte das Landratsamt:

"Im Entsorgungskonzept zur Abrissanzeige der Großen Kreisstadt Löbau für die Blöcke in Löbau Ost wurde mit zwei kurzen Sätzen zum Artenschutz bemerkt, dass aufgrund der noch kürzlichen Wohnnutzung und der laufenden Arbeiten in den Gebäuden eine Besiedlung der Gebäude unwahrscheinlich ist und daher nicht untersucht wird.

Die Untere Naturschutzbehörde hat daraufhin vor Abrissbeginn eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange insbesondere im Hinblick auf Fledermäuse und Vögel nachgefordert, da erfahrungsgemäß gerade Plattenbauten regelmäßig von diesen Tiergruppen  trotz Wohnnutzung als Lebensraum genutzt werden. Ein unkontrollierter Abriss kann dazu führen, dass solche Niststätten zerstört und diese nach europäischen Recht streng geschützten Tiere im ungünstigsten Fall auch getötet werden. Dies wäre gegebenenfalls strafbar.Die Reaktion der Unteren Naturschutzbehörde dient daher auch dem Schutz des Bauherrn vor rechtswidrigen Handlungen. Im Sinne einer schnellstmöglichen Umsetzung der Abrissmaßnahmen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wurde mit dem Planer bereits Kontakt aufgenommen und die weitere Verfahrensweise besprochen.

Dieses Vorgehen ist der Großen Kreisstadt Löbau bekannt, jedoch ist man diesen Anliegen bisher nicht nachgekommen. Eine Verzögerung der Maßnahme liegt dem Landkreis Görlitz fern. Vielmehr sollten, wie in der Vergangenheit auch, gemeinsam auf einer sachlichen Ebene rechtskonforme Lösungen gefunden werden".