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Landtag beschließt Erhöhung der Abgeordne­tenbezüge

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Nach zweitä­gigen Beratungen hat der Sächsi­sche Landtag den Doppel­haus­halt der schwarz-roten Koali­tion beschlossen. Er hat für dieses und das nächste Jahr ein Volumen von insge­samt über 34 Milli­arden Euro und sieht eine Inves­ti­ti­ons­quote von rund 17 Prozent vor. Allein für Bildung und Forschung sollen 10,7 Milli­arden Euro ausge­geben werden. Für den Haushalt stimmten am Mittwoch die Regie­rungs­frak­tionen von CDU und SPD. Linke und Grüne votierten dagegen, die AfD enthielt sich. Für Streit sorgte das Haushalts­be­gleit­ge­setz, in dem eine Erhöhung der Abgeord­ne­ten­be­züge geregelt wird. Die schwarz-rote Koali­tion war zuvor bei der geplanten Politi­ker­rente zurück­ge­ru­dert. Nun sollen Abgeord­nete nicht wie ursprüng­lich geplant mit 60 sondern erst mit 63 Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand gehen können. Am Abend hat der Landtag dies und auch die Erhöhung der Abgeord­ne­ten­be­züge beschlossen. Die Aufwands­ent­schä­di­gung steigt ab Juni um 1.000 Euro. Die Pläne der Regie­rung waren umstritten. Im Parla­ment gab es dazu eine heftige Debatte. Die Opposi­tion stimmte dagegen.