Langjährige Haftstrafe für Letten aus Lauchhammer
Ein zuletzt in Lauchhammer lebender Lette muss für fast 15 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Cottbus verurteilte ihn wegen Mordes und wegen Totschlags. Es ordnete außerdem Sicherungsverwahrung an. Der Drogenabhängige hatte nach Überzeugung des Gerichts zwei Männer umgebracht. Er brauchte vermutlich Geld.
Dagegen gestand der mehrfach vorbestrafte Lette nur, einen Rentner zusammengeschlagen zu haben. Sein Verteidiger forderte fünf Jahre, die Staatsanwaltschaft lebenslänglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung will in Revision gehen.
Hintergrund:
Sicherungsverwahrung bedeutet, dass der Verurteilte auch nach Verbüßung der Haftstrafe nicht frei kommt. Laut einem Gerichtssprecher gilt das zunächst unbefristet. Es müsse dann später die Gefährlichkeit des Mannes erneut geprüft werden.