Laubenbrand in Zittau - Angeklagter freigesprochen
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Ein Zittauer hat heute das Landgericht Görlitz als freier Mann verlassen. Der Vorwurf, eine Gartenlaube angezündet zu haben, konnte ihm nach Überzeugung des Berufungsrichters nicht nachgewiesen werden. Der 32-jährige war in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, aus „enttäuschter Liebe“ die Laube angezündet zu haben. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.