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Laubenbrand in Zittau - Angeklagter freigesprochen

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Ein Zittauer hat heute das Landge­richt Görlitz als freier Mann verlassen. Der Vorwurf, eine Garten­laube angezündet zu haben, konnte ihm nach Überzeu­gung des Berufungs­rich­ters nicht nachge­wiesen werden.  Der 32-jährige war in erster Instanz schuldig gespro­chen und zu einem Jahr auf Bewäh­rung verur­teilt worden.  Die Staats­an­walt­schaft hatte ihm vorge­worfen, aus „enttäuschter Liebe“ die Laube angezündet zu haben. Der Freispruch ist noch nicht rechts­kräftig.