++ EIL ++

Leag braucht mehr Zeit für Tagebau Jänschwalde

Zuletzt aktualisiert:

Die Leag will mehr Zeit für eine gerichtlich geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung für den Tagebau Jänschwalde. Der Konzern hat beim Verwaltungsgericht Cottbus einen Antrag auf Fristverlängerung bis Ende November 2019 gestellt. Ursprünglich hatte die Leag vom Gericht bis zum 31. August Zeit für die fehlende Verträglichkeitsprüfung bekommen. Andernfalls müsste das Unternehmen den Betrieb des Tagebaus erst einmal stoppen, bis alle Prüfungsunterlagen vorliegen.

Hintergrund sind eine Klage sowie ein Widerspruch der Verbände Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga gegen den Weiterbetrieb des Tagebaus. Sie befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden. Mit der Klage wollen sie eine weitere Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen.

Vor Gericht hatten die Umweltschützer im Juni einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte, dass der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau vorläufig rechtswidrig sei, gab der Leag aber eine Frist bis Ende August, die fehlende Verträglichkeitsprüfung nachzureichen. Gegen diese Frist hatten die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) eingelegt. Sie wollten eine schnellere Entscheidung erreichen.