Lebkuchenstreit in Görlitz
Mit Lebkuchenherzen muss sich derzeit das Landgericht Görlitz befassen. Es geht um eine Forderung von mehr als 9.000 Euro. Ein Lebkuchenhersteller aus Franken hat einen Zulieferer aus Sachsen verklagt. Er beanstandet Mängel und den damit entgangenen Gewinn sowie entstandene Lagerkosten.
Der Lebkuchenhersteller hatte 2021 geliefert – u.a. Herzen mit der Aufschrift „Mein Herz schlägt nur für dich“. Die Liebe wurde allerdings nicht erwidert, sondern schlug in einen Rechtsstreit um. Ein Jahr später – noch vor Ablauf der Haltbarkeit - reklamierte der Abnehmer die Leckereien. Sie seien verschimmelt, festgeklebt, zerbrochen - so sein Vorwurf. Dabei waren bei einer Stichprobe unmittelbar nach Wareneingang keine Mängel bemerkt worden.
Der Beklagte wies die Vorwürfe zurück: Die Lebkuchen waren einwandfrei! Auch der Richter konnte die Forderung nicht nachvollziehen. „Bei der Kontrolle wurden keine Mängel beanstandet. Das schließt spätere Reklamationen aus.“ Er bot einen Vergleich an, der aber vom Kläger zu den vorgeschlagenen Bedingungen abgelehnt wurde.
Am 5. September fällt das Urteil im Lebkuchenstreit.