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Lockdown mit Ausnahmen

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Die Sächsische Staatsregierung stellt  die Weichen für den Lockdown.  Sie beschließt heute eine neue Corona-Verordnung.  Schulen, Kitas und Horte sollen ab Montag zu bleiben. Viele Geschäfte müssen schließen – ausgenommen sind Lebensmittelläden und andere Grundversorger.  

Welche Ausnahmen soll es geben?

Läden mit Online- und Telefonangeboten sollen Waren versenden und liefern dürfen. Friseure, Baumschulen,  Gartenbaubetriebe und Autowerkstätten können geöffnet bleiben, der Autoverkauf soll dagegen nicht möglich sein. Gestern wurde der Lockdown-Entwurf im Landtag diskutiert. Zuvor waren die Landräte angehört worden.

Nächtliche Ausgangsperre

Mit dem Lockdown soll auch eine nächtliche Ausgangssperre, wie sie in der Oberlausitz schon seit gestern gilt, für den gesamten Freistaat verhängt werden.  Wer dann zwischen 22 und 6 Uhr das Haus verlassen will, braucht einen triftigen Grund. An Weihnachten und Silvester soll es aber keine nächtliche Ausgangssperre geben.