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Lockerung der Schutzmaßnahmen vor Afrikanischer Schweinepest

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Erstmals seit Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen sind die zur Eindämmung eingerichteten gefährdeten Gebiete erheblich verkleinert worden. Die Die EU-Kommission stimmte einem entsprechenden Antrag des Freistaates zu.  Das  teilte das sächsische Gesundheitsministerium  mit. Somit können weite Teile des Landkreises Meißen aus einer Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) in eine Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden.

Die Sperrzone II wird in zwei Zonen geteilt. Eine Sperrzone II erstreckt sich ab sofort auf eine kleine Fläche im Landkreis Meißen und im Norden des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge. Sie verläuft westlich der Autobahn A13 zwischen Wilsdruff und Radebeul um Süden, Coswig und Großenhain im Westen und der Bundesstraße B98 im Norden. Eine zweite Sperrzone II umfasst den Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz und verläuft entlang der Grenze zu Polen im Osten und Süden des Landkreises Görlitz. Sie wird im Süden von der Autobahn A4 und der Bundesstraße 178 begrenzt und endet in Zittau.(dpa)