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Löbau muss Autofahrerin 1.000 Euro zahlen

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Löbau muss an eine Autofah­rerin fast 1.000 Euro zahlen. Die Frau hatte die Stadt auf Schaden­er­satz verklagt. Sie war beim Einparken mit dem Wagen ihres Mannes gegen eine zu hohe Bordstein­kante geraten. Dabei wurde der Stoßfänger beschä­digt.

Die Stadt hätte auf die hohe Bordstein­kante hinweisen müssen, fand der Richter und gab der Klägerin recht. Der Fall wurde an der Unfall­stelle verhan­delt, die Bordstein­kante vermessen. Ergebnis: 15 Zenti­meter und damit vier Zenti­meter höher als üblich.

Das Urteil könnte hilfreich sein auch für andere Autofahrer, denen Ähnli­ches wider­fahren ist.