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Masernimpfpflicht -über 600 Bußgelder in der Oberlausitz

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Wegen fehlender Masernimpfung bei Schulkindern haben die Landratsämter in Görlitz und Bautzen  Hunderte Bußgelder gegen Eltern verhängt. 314 waren es in den vergangen zwei Schuljahren im Kreis Görlitz.

 Die Höhe der Bußgelder variiert. Im Einzelfall sind bis zu 2.500 Euro möglich. Sie fallen aber meist geringer aus. So  forderte das Landratsamt Bautzen  zwischen 50 und 200 Euro bei den mehr als 300 im vergangenen Jahr verhängten Bußgeldern. Die Kreisverwaltung sprach zudem 13 sogenannte Betretungsverbote aus. Sie gelten aber nur für Kitas. Bei Schulen gilt: Schulpflicht bricht Impfpflicht.

Die Impfkommission empfiehlt eine zweifache Impfung in Kombination von Masern, Mumps und Röteln für alle Kinder. Babys und Kleinkinder sollen die erste Impfung im Alter von 11 bis 14 Monaten erhalten, die zweite mit 15 bis 23 Monaten. Erwachsenen wird zu einer einmaligen Impfung geraten, wenn sie nach 1970 geboren sind und ihr Impfstatus unklar ist oder sie in der Kindheit keine oder nur eine Impfung erhalten haben. (dpa)

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