Mehr Befugnisse für sächsische Polizei
Die Polizisten in Sachsen sollen mehr Befugnisse erhalten. Das betrifft zum Beispiel die Observation von Tatverdächtigen und die Durchsuchung von Objekten. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat heute die Staatsregierung auf den Weg gebracht. Künftig soll es zwei Polizeigesetze geben – für die Landespolizei und für die Kommunen. Ein wesentlicher Punkt im neuen Polizeivollzugsdienstgesetz ist die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung. Damit sollen Täter aus dem Milieu der grenzüberschreitenden Kriminalität, wie etwa Autoschieber und Menschenhändler, aufgespürt und beweissicher überführt werden. Das Gesetz öffnet die Tür für neue Einsatzgebiete der Kameras, so vor allem an Verkehrsrouten, die von den Tätergruppen genutzt werden, z.B. die A 4 in der Oberlausitz. Für eine bessere Terrorabwehr soll die sächsische Polizei neue Waffen erhalten, so Maschinengewehre mit hoher Durchschlagskraft. Die Gesetzesnovelle geht nun in die Anhörung. Das letzte Wort hat der Landtag.