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Mehr Sicherheit in sächsischen Gerichten

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Immer öfter werden bei Prozess­be­tei­ligten oder Zuschauern in Gerichten hier in Sachsen gefähr­liche Gegen­stände sicher­ge­stellt. Um die Gerichte sicherer zu machen, sollen die Justiz­wacht­meister mehr Befug­nisse erhalten. Das sieht ein Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung vor. Künftig sollen die Justiz­wacht­meister Gegen­stände wie Schlag­ringe, Elektro­scho­cker, Messer oder Feuer­werks­körper selbst beschlag­nahmen dürfen. Bislang musste dazu immer die Polizei geholt werden.