Messerstich ins Gesäß - Haftstrafe für Iraker
Das Landgericht Görlitz hat einen Iraker zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der 29-Jährige hatte im Asylbewerberheim Kamenz einem anderen Bewohner mit einem Messer ins Gesäß gestochen. Nach Überzeugung des Gerichts stach er auch auf einen Gast in einer Wohnung in Hoyerswerda ein und verletzte ihn schwer.
Das Opfer - ein Araber - überlebte nur, weil es rechtzeitig medizinische Hilfe erhielt. Vorausgegangen war ein Streit in einer Trinkrunde in der Hoyerswerdaer Wohnung. Ein Motiv dafür fand das Gericht aber nicht heraus. Es erkannte deshalb auf gefährliche Körperverletzung und nicht – wie angeklagt – auf versuchten Totschlag. Der Verteidiger plädierte in diesem Fall auf Freispruch. Er begründete seine Forderung mit den nach seiner Ansicht widersprüchlichen Zeugenaussagen. Bei der Tat in Kamenz hielt er ein Jahr für angemessen. Die Staatsanwaltschaft forderte insgesamt viereinhalb Jahre Gefängnis.
Der Angeklagte räumte die Tat in Kamenz ein, nicht aber den Messerangriff in Hoyerswerda. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
