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  • Damit die Mieten nicht weiter explodieren, bleibt die Mietpreisbremse in Leipzig und Dresden in Kraft

Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig bleibt

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Das sächsische Kabinett hat heute eine Verlängerung der Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Die Mietpreisbremse gilt in Dresden und Leipzig nun weiter bis zum 30. Juni 2027. Die alte Regelung wäre zum Jahresende ausgelaufen. 

Die Regelung betrifft Mietwohnungen in besonders nachgefragten Lagen, um Bewohner vor überhöhten Mieten zu schützen. Gleichzeitig wird die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gefördert.

„Bei der Verlängerung der Mietpreisbremse haben wir einen fairen Ausgleich zwischen dem Schutz der Mieter und den berechtigten Interessen der Eigentümer erreichen wollen. Die Mietpreisbremse bringt den Mietern in den angespannten Wohnungsmärkten von Leipzig und Dresden eine Entlastung. Gleichzeitig gilt es, den Wohnungsbau weiter zu forcieren, damit wir langfristig deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum sichern“, erklärt Infrastrukturministerin Regina Kraushaar. „Ein aktiver Wohnungsbau, der Investitionen ermöglicht, ist für uns der nachhaltigste Weg, die Wohnungsmärkte zu stabilisieren und Instrumente wie die Mietpreisbremse überflüssig zu machen“, so Kraushaar weiter. 

Zudem gab die Ministerin ein externes Gutachten bei der Empirica AG, Berlin, in Auftrag, die Marktbedingungen im gesamten Freistaat umfassend untersuchen soll. Anhand der Ergebnisse will Sachsens Regierung im Herbst 2026 entscheiden, ob weitere Maßnahmen zur Entspannung des Marktes erforderlich sind oder „ob Mietpreis- und Kappungsgrenze nicht mehr gebraucht werden“, so Kraushaar. 

Audio:

Ministerin Kraushaar zur Mietpreisbremse