Milchviehanlage entzweit Rosenbach
Eine Demo und eine Gegendemo – in Rosenbach bei Löbau kocht die Volksseele. Eine Bürgerinitiative hat gegen die geplante Milchviehanlage heute Nachmittag zum Protest aufgerufen. Im Umfeld gebe es schon Massentierhaltung, so der Einwand der Gegner. Zugleich wurde zu einem stillen Protest gegen den Aufzug der Bürgerinitiative aufgerufen. Erwartet werden bis zu 250 Teilnehmer. Besorgte Bürger aus Rosenbach sollen eine Menschenkette bilden.
Einwohner von Rosenbach bei Löbau laufen schon seit längerer Zeit Sturm gegen eine geplante Milchviehanlage mit fast 1.000 Tieren. „In der Umgebung werden bereits 10.000 Schweine und 500 Kühe und Jungrinder gehalten. Außerdem gibt es zwei Biogasanlagen, ein Blockheizkraftwerk, eine Silo- und eine Futtermischanlage“, so ein Sprecher der Bürgerinitiative. Einwohner beklagen Gestank und Lärm.
Sie trugen Ende Februar ihre Befürchtungen im Kreistag vor. Das Landratsamt habe den Bau genehmigt – trotz eines laufenden Gerichtsverfahrens, so der Vorwurf. Landrat Bernd Lange versprach den Rosenbachern, den Fall zu prüfen.
Die Antwort aus dem Landratsamt:
„Der Landrat ist dem Wunsch der Rosenbacher noch einmal nachgegangen und hatte der Bürgerinitiative “lebenswertes Rosenbach„ im April 2020 eine Antwort zukommen lassen. Darin geht hervor, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb der Milchviehanlage, die vorgegebenen Grenzwerte bzw. Richtwerte für Emissionen und Immissionen beim bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage eingehalten werden. An den meisten, bisher stark belasteten Immissionsorten werden sich die Werte hinsichtlich der Geruchsimmissionen durch die Reduzierung der Tierplatzzahl in der alten Milchviehanlage (zukünftige Jungrinderanlage) verbessern, im Übrigen werden die geltenden Immissionswerte an allen Immissionsorten unterschritten. Demzufolge konnte festgestellt werden, dass die Bevölkerung nicht erheblich beeinträchtigt wird. “
Und weiter heißt es:
„Das Verwaltungsverfahren wurde demnach ordnungsgemäß durchgeführt. Die Klage einer Anwohnerin wurde im Eilverfahren vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) abgelehnt und unsere Genehmigung bestätigt.“