Missbrauchs-Prozess gegen Ehepaar wird Fall für den Bundesgerichtshof
Der Prozess gegen ein Ehepaar aus Kamenz geht in die neue Runde. Gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz wurde Revision eingelegt.
Damit kommt der Bundesgerichtshof ins Spiel. Er wird das Urteil auf mögliche Verfahrensfehler prüfen. Dagegen nehmen die obersten Richter keine Bewertung der Beweise vor. Die Angeklagte war vor einer Woche zu elf Jahren, seine Frau zu acht Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten sich an vier ihrer neun Kinder über einen Zeitraum von knapp zehn Jahren fast 800 Mal vergangen.
Der Vorsitzende Richter Friedrich-Leopold zu Stolberg sprach in der Verhandlung am Landgericht von einem bislang einmaligen Verfahren. „Die Kinder wurden systematisch missbraucht. Sie waren in einer aussichtslosen Situation.“ Die Missbrauchsserie wurde bekannt, nachdem sich eines der Kinder einer Verwandten anvertraut hatte.
Den drei Mädchen und dem Jungen blieb die Aussage in der Verhandlung erspart. Sie wurden zuvor vernommen und die Video-Aufzeichnungen im Prozess eingespielt. Beide Angeklagten – 36 und 37 Jahre alt – gestanden die Taten. Die Mutter war auch in zahlreichen Fällen der Beihilfe schuldig gesprochen worden. Sie hatte den Missbrauch durch ihren Mann bewusst geduldet. Als die ersten Taten geschahen, waren die Kinder acht und neun Jahre alt.
Für den verurteilten Vater könnte es nach elf Jahren Haft möglicherweise keine Rückkehr in die Freiheit geben. Nach Verbüßung der Strafe wird geprüft , ob er noch einen Hang zu weiteren Taten hat und er damit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wenn ja, bleibt er weggeschlossen – in der Sicherungsverwahrung.