Missbrauchsprozess in Görlitz - Urteil gegen Weißwasseraner
Wegen besonders schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern ist ein 19-jähriger aus Weißwasser verurteilt worden. Das Landgericht Görlitz sprach eine Jugendstrafe von drei Jahren aus und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Das Gericht sah den Vorwurf der Vergewaltigung als erwiesen an. Es hatte zuvor das Opfer gehört. Dessen Aussagen waren für vor allem ausschlaggebend für die Urteilsfindung. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung zwei Jahre, wobei nach sechs Monaten entschieden werden sollte, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, weil der Angeklagte bei einigen Taten noch Jugendlicher war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.