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Mord an 90-Jähriger in Görlitz: Verteidigung sieht verminderte Schuldfähigkeit

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Die Verteidigerin des mutmaßlichen Mörders einer 90-Jährigen in Görlitz hält ihren Mandanten für vermindert schuldfähig. In mehreren Beweisanträgen forderte die Anwältin am Donnerstag im Landgericht Görlitz unter anderem, dass die Umstände des Anabolika—und Alkohol-Missbrauchs und der damit einhergehenden Wesensveränderung in die Schuldfrage einfließen sollen. Aufgrund dieses Ausnahmezustands habe der polnische Angeklagte nicht das Unrecht seines Handelns einschätzen können.

Die Verteidigung zweifelte zudem aufgrund der Vorerkrankungen des Opfers am Erstickungstod und forderte ein weiteres kardiologisches Gutachten. Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen die Ablehnung der Anträge. Man sehe keine neuen Erkenntnisse zu Tatzeit und -schuld. Das Gericht wollte am Nachmittag noch zwei Zeugen und einen Sachverständigen hören.

Dem 34-Jährigen wird vorgeworfen, im August 2018 die Seniorin bei einem Einbruch in ihre Wohnung erstickt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zuvor der Frau vor einem Supermarkt in Görlitz die Handtasche samt Wohnungsschlüssel gestohlen haben. Damit soll er sich Zutritt zur Wohnung verschafft haben, doch die schlafende Seniorin erwachte wohl durch den Einbruch. Daraufhin soll der Angeklagte ihr Mund und Nase verschlossen und den Erstickungstod des Opfers billigend in Kauf genommen haben. (dpa)