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Mordprozess in Görlitz - Angeklagter will in Notwehr gehandelt haben

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Im Prozess zum Tod eines Görlitzers im April vergangenen Jahres an der Melanchthonstraße hat der Angeklagte den Mordvorwurf bestritten. Der 29-Jährige schilderte die Tat als Notwehrreaktion. Sein Bekannter sei plötzlich mit einem Messer auf  ihn zugegangen und habe zweimal versucht auf ihn einzustechen.  Daraufhin habe er ihm das Messer aus der Hand gedreht und auf ihn eingestochen.  Der Görlitzer muss sich seit heute wegen Mordes vor dem Landgericht Görlitz verantworten.

Er hatte sich entschlossen,  einen unliebsamen Rivalen zu töten, so Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu. Es sei um Weibergeschichten gegangen. Der Angeklagte habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt, sah in seinem Gegenüber einen Nebenbuhler.

Beide hatten sich an jenem Abend am 15. April in der Görlitzer Südstadt  getroffen und Alkohol getrunken. Im Laufe des Abends stellte sich  heraus, dass sein Bekannter offenbar Sex mit einer früheren Freundin des Angeklagten hatte. Er vermutete zudem eine heimliche Beziehung des 28-Jährigen zu seiner aktuellen Partnerin. Der Angeklagte habe sich massiv gekränkt gefühlt. Bei der Verabschiedung soll er eine freundschaftliche Umarmung vorgetäuscht und  fünfmal auf den 28-Jährigen eingestochen haben. Ein Messerstich traf ihn direkt  ins Herz. Er verblutete.

Das Messer ließ der Angeklagte fallen. Er lief zunächst zu einer Freundin, rauchte auf der Couch eine Zigarette, verließ die Wohnung wieder in Richtung  Tatort und machte  ein Foto „von dem ganzen Blaulicht“, wie er sagte. Das Tatmesser wurde bis heute nicht gefunden.

Zum Prozessbeginn kamen viele Görlitzer – darunter Freunde und Angehörige des Opfers. Der Schwurgerichtssaal war bis zum letzten Platz gefüllt. Einige Zuschauer mussten stehen. Mutter und Bruder verfolgten die Verhandlung als Nebenkläger. Sie sahen dem Angeklagten immer wieder in die Augen.

Die Verhandlung wird am 7. März fortgesetzt.

Audio:

Jörg Küsgen, Sprecher des Landgerichts Görlitz
Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu
Rechtsanwalt André Kanzog. Er vertritt die Mutter und den Bruder des Opfers