Mord in der Lunitz - Staatsanwaltschaft Görlitz erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Görlitz wird in Kürze Anklage gegen einen 29-jährigen Deutschen erheben. Das sagte uns eine Behördensprecherin. Der Mann soll für den gewaltsamen Tod eine 79-jährigen Görlitzer verantwortlich sein.
Der Beschuldigte wurde im November in Untersuchungshaft genommen. Die Tat geschah zwei Monate zuvor. Zum Zeitpunkt der Festnahme war das Tatmotiv unklar. Der Tatverdächtige schwieg. Im Zusammenhang mit der Festnahme liefen zeitgleich Durchsuchungen an vier Orten in Sachsen und Brandenburg. Zeugen wurden vernommen. Im Ergebnis hatte sich der hinreichende Tatverdacht zu einem dringenden Tatverdacht verdichtet.
Hintergrund:
Anfangsverdacht: Es liegen mit Tatsachen zu untersetzende Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vor. Die Durchführung strafprozessualer Zwangsmaßnahmen wird möglich.
Hinreichender Tatverdacht: Bei vorläufiger Bewertung der Tat und der Beweislage ist die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher als der Freispruch. Das rechtfertigt die Erhebung einer Anklage oder die Beantragung eines Strafbefehls.
Dringender Tatverdacht: In einer Gesamtschau der vorliegenden Ermittlungsergebnisse besteht ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer der Tat verurteilt werden wird. Nun dürfen auch freiheitsentziehende Maßnahmen verhängt werden.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
