Mordfall Bautzen - Beschuldigter nicht schuldfähig
Der mutmaßliche Mörder einer 30-jährigen Bautzenerin soll für lange Zeit in der Psychiatrie weggeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Görlitz Antrag auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren erhoben und keine Anklage - so wie im Fall des Bischofswerdaer Heckenschützen. Warum keine Anklage? Der Mann ist offenbar nicht schuldfähig. Gutachter haben ihm psychische Störungen attestiert, u.a. eine paranoide Schizophrenie. Die Staatsanwaltschaft hält den 32-jährigen für allgemein gefährlich und will ihn deshalb in der Psychiatrie sehen. Er soll im vergangenen November seine Freundin umgebracht und anschließend versucht haben, sich selbst zu töten. Das Gericht wird nun überprüfen müssen, ob der Mann tatsächlich schuldunfähig ist. Es kann dann eine sogenannte Maßregel erlassen oder wenn es begründete Zweifel an der Schuldunfähigkeit hat, in den regulären Strafprozess übergehen. Dann würde bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslängliche Freiheitsstrafe stehen, also Gefängnis.Worum geht es in dem Fall?Es handelt sich um ein Beziehungsdrama, das sich im November in der Wohnung des Opfers an der Karl-Marx-Straße in Bautzen abgespielt hatte. Der 32-jährige Freund soll seine zwei Jahre jüngere Lebensgefährtin umgebracht haben. Anschließend versuchte er, sich selbst zu töten. Er wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Wer entdeckte die Tat?Die Mutter des Opfers.Sie kam abends von der Arbeit. Im Korridor der Wohnung fand sie zunächst den blutenden Freund ihrer Tochter. Sie wollte ein Handtuch aus dem Badezimmer holen und Erste Hilfe leisten. Im Bad lag ihre Tochter - leblos. Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Stand der mutmaßliche Mörder unter Drogen oder Alkohol?Das wird spekuliert. Ob es so war, wird sich in der Verhandlung herausstellen. Die Obduktion ergab, dass die Frau an Stichverletzungen verstarb.