Mordfall Melanchthonstraße Görlitz: Urteil rechtskräftig
Schlussstrich im Mordfall Melanchthonstraße. Das Urteil des Landgerichts Görlitz ist rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten verworfen, sagte uns Gerichtssprecher Jörg Küsgen. Damit kann der 29-jährige Görlitzer die lebenslange Freiheitsstrafe nicht mehr anfechten. Er hatte vor rund eineinhalb Jahren (15. April 2024) einen ein Jahr jüngeren Bekannten erstochen – aus Heimtücke, wie das Gericht feststellte. Sein Motiv blieb jedoch im dunklen.
„Es gibt einen ganzen Strauß von möglichen Gründen, aber den konkreten Anlass wissen wir nicht“, sagte Richter Theo Dahm in der Urteilsbegründung am März dieses Jahres. Die Staatsanwaltschaft ging von „Frauengeschichten“ aus. Der Angeklagte habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt, sah in seinem Gegenüber einen Nebenbuhler, einen unliebsamen Rivalen.
Der Görlitzer hatte zunächst die Tat bestritten. Später machte er Notwehr geltend. Nicht er, sondern sein Bekannter habe ihn plötzlich mit dem Messer angegriffen. Seiner Schilderung glaubte das Gericht aber nicht.
