Mutmaßliche Störer bei Husarenhof-Brand in Bautzen sagen aus
In Bautzen hat heute Vormittag der Prozess gegen zwei mutmaßliche Störer beim Husarenhof-Brand begonnen. Ein Dritter blieb der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht fern. Er wird nun mit Haftbefehl gesucht. Die beiden anderen Angeklagten sagten aus.
Die 21-Jährigen räumten ein, sich im Gefahrenbereich des brennenden Gebäudes aufgehalten zu haben. Am Abend zuvor hatten sie mit Freunden Geburtstag gefeiert, Bier und Schnaps getrunken. Über WhatsApp erhielten sie am frühen Morgen des 21. Februar die Nachricht, dass die geplante Asylbewerberunterkunft brennt. Daraufhin fuhren sie zum Husarenhof. Polizisten forderten sie auf, den Gefahrenbereich zu verlassen, was sie jedoch ignorierten. Daraufhin wurden ihnen Platzverweise erteilt. Polizisten drängten die drei jungen Männer zurück. Dagegen hätten sie Widerstand geleistet, die Beamten geschubst und versucht zu schlagen, so die Staatsanwältin. Sie wurden schließlich in Gewahrsam genommen. Die Angeklagten bestritten, die Polizisten angegriffen zu haben.
Dagegen bestätigten Feuerwehrleute und Polizisten, die am Brandort waren, die Vorwürfe der Anklage. Sie sagten aus, dass die Angeklagten wiederholten Platzverweisen nicht nachgekommen seien. Die Feuerwehren hatten seinerzeit gerade damit begonnen, brennende Dachziegel vom Dach zu reißen. Anstatt zu gehen, sollen die Beschuldigten verbal ausfällig und handgreiflich geworden sein, teilweise mussten sie sogar mit Handfesseln am Boden fixiert werden. Ein Feuerwehrmann sagte: „Einer ist einer Polizistin von hinten auf den Rücken gesprungen. Den habe ich ihr vom Kreuz genommen.“
Den beiden Angeklagten sowie einem Dritten werden noch andere Taten vorgeworfen – von Diebstählen in Gartenlauben und Wohnungseinbrüchen über Beleidigungen von Polizisten bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Mehr als 30 Zeugen sollen gehört werden.
Der Prozess wird fortgesetzt.
Noch immer laufen die Ermittlungen zum Brandanschlag auf den Husarenhof. Die Staatsanwaltschaft hat bislang keine dringend tatverdächtigen Beschuldigten.