Mutmaßlicher Heckenschütze von Bischofswerda geht möglicherweise straffrei aus
Der mutmaßliche Heckenschütze von Bischofswerda geht möglicherweise straffrei aus. Die Staatsanwaltschaft zweifelt an seiner Schuldfähigkeit. Sie hat deshalb ein Sicherungsverfahren beantragt. Am Ende kann eine sogenannte Maßregel stehen, z.B. die Unterbringung in der Psychiatrie. Der Heckenschütze hatte im Sommer Autofahrer in Angst und Schrecken versetzt. Er feuerte auf mindestens 20 Fahrzeuge, so die Ermittlungen. Zum Glück wurde niemand verletzt. Nach seiner Festnahme sagte der 42-Jährige den Vernehmern, dass er sich von Autos bedroht fühle. Der Prozess soll am Landgericht in Bautzen geführt werden. Wann, steht noch nicht fest. Die Aufnahme eines Sicherungsverfahren bedeutet aber nicht von vornherein, dass der Mann straffrei ausgeht. Das Gericht kann im Laufe der Verhandlung auch zur Überzeugung kommen, dass er schuldfähig ist.