Neue Corona-Regeln auch in der brandenburgischen Lausitz
Nachdem seit vergangenem Freitag in der sächsischen Lausitz neue Corona-Regeln gelten, tritt heute auch in der brandenburgischen Lausitz eine neue Verordnung in Kraft. Wer geimpft und genesen ist, braucht nun ohne Booster-Impfung auch einen Negativ-Test für den Gaststättenbesuch. Springt die Warnampel auf Gelb bei neuen Covid-19-Krankenhauspatienten und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten auf Grün, wird die 2G-plus-Regel aufgehoben. Dieser Sonderweg ist ein Kompromiss mit der CDU, die vor einer Existenzgefährdung vieler Gastronomen gewarnt hatte. Ab Montag gilt für den öffentlichen Nahverkehr zudem eine FFP2-Maskenpflicht, ab 7. Februar eine Testpflicht in Kitas. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 13. Februar.
Die Regeln in der Übersicht:
Gaststätten: Die 2G-plus-Regel fällt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 landesweit eine Woche lang unter 6 bleibt (Warnampel Gelb) und der Anteil der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten zugleich unter 10 Prozent ist (Warnampel Grün). Ministerpräsident Woidke sagte, er wisse um die Kritik der Gastronomie. „Auf der anderen Seite bin ich aber fest davon überzeugt, dass diese Maßnahme notwendig ist.“ Kinder unter 6 Jahren brauchen gar keinen Nachweis, unter 18-Jährige müssen vollständig geimpft sein oder die Genesung oder einen gültigen Test nachweisen.
Nahverkehr: Im öffentlichen Nahverkehr müssen in Brandenburg ab Montag FFP2-Masken ohne Ausatemventil getragen werden. Sie sind nach Ansicht der Landesregierung besonders wirksam, um Ansteckungen zu verhindern - vor allem angesichts der Virusvariante Omikron. Kinder unter 14 Jahren und das Kontroll- und Fahrpersonal können auch OP-Masken tragen, Kinder unter 6 Jahren sowie Menschen mit bescheinigter chronischer Erkrankung und Gehörlose plus Begleitung sind von einer Maskenpflicht ganz befreit.
Kitas: Nach den Winterferien soll in Brandenburger Kitas und Krippen eine regelmäßige Testpflicht für Kinder gelten. Vom 7. Februar an müssen für alle Kinder ab einem Jahr in diesen Einrichtungen zwei Mal pro Woche negative Testergebnisse vorgelegt werden. Die Kita-Träger brauchten eine Vorlaufzeit, um die Tests zu beschaffen, sagte Woidke zur Begründung für den späten Starttermin. In vielen Kitas werde schon getestet. Vom 14. Februar an soll auch die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler von drei Mal auf fünf Mal pro Woche ausgeweitet werden.
Schulen: Mit einem Stufenplan will Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) die Schulen für eine Omikron-Welle vorbereiten. Danach ist in Stufe 1 der Präsenzunterricht in vollem Umfang geplant. Wenn immer mehr Lehrkräfte krank oder in Quarantäne sind, soll in Stufe 2 die Mindeststundenzahl in Jahrgangsstufen und Fächern in Präsenz erteilt werden, Wahlfächer fallen weg. Ist der Einsatz des Personals weiter eingeschränkt, kann das Schulamt zunächst für zwei Wochen für einzelne Schulen mit Stufe 3 die Mindeststundenzahl bis Klasse 10 auf Sprachen und Mathematik konzentrieren.(dpa)