Neue Coronaschutz-Verordnung in Sachsen in Kraft
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Verschärfte Maskenpflicht und mehr Freiheit bei Lockerungen für Landkreise und kreisfreie Städte – in Sachsen tritt heute die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Wer mit Bus oder Bahn fährt, in Geschäften einkauft, beim Arzt sitzt oder zum Gottesdienst will, braucht sie: medizinische Schutzmasken. Dazu zählen OP-Masken oder FFP-2-Filtermasken. Schal oder Tuch sind tabu. Sie dürfen aber weiterhin als Mund-Nase-Schutz auf der Straße getragen werden.
Arbeitgeber sind angehalten, mehr Homeoffice zu ermöglichen, wenn dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
Die Landkreise können die nächtlichen Ausgangssperren aufheben, wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen nacheinander unter 100 liegt.