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Neue Runde im Volkshausbrandstifter-Fall von Weißwasser

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Der Volkshausbrandstifter-Fall geht in die nächste Runde – vor das Landgericht Görlitz.  Die Staatsanwaltschaft hat heute gegen das Urteil des Amtsgerichts Weißwasser Berufung eingelegt. Die drei Angeklagten - 17, 19 und 22 Jahre alt - hatten vor einer Woche Verwarnungen und gemeinnützige Arbeit erhalten. Der Richter ging nicht von der Schwere der Schuld aus und wandte Jugendrecht an.

Dagegen plädierte die Staatsanwaltschaft auf vorsätzliche Brandstiftung Sie forderte Jugendstrafen von 18 bzw. 20 Monaten. Die Angeklagten hatten die Tat eingeräumt und sinngemäß erklärt, das Feuer spontan gelegt zu haben. Durch den Brand wurde der größte Teil des Volkshauses von Weißwasser zerstört. Es entstand Millionenschaden.