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Neues Schuljahr und Corona - was gibt es zu beachten
Dresden (dpa/sn) - Sachsen sieht sich für den Beginn des neuen Schuljahres am 31. August gut gerüstet - auch unter den Bedingungen einer Pandemie. Auf eine Maskenpflicht im Unterricht will das Land allerdings verzichten. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) appelliert auch an die Verantwortung jedes einzelnen. Nach aktuellem Stand werden rund 485 600 Schüler die öffentlichen und freien Schulen im Freistaat besuchen. Darunter sind rund 39 500 Erstklässler.
WIE SOLL DER UNTERRICHT ABLAUFEN?
Sachsen hatte nach den coronabedingten Schließungen - dem sogenannten Lockdown - den Schulbetrieb schrittweise aufgenommen. Einzelne Klassen wurden in Gruppen getrennt, damit die Klassenzimmer nicht so voll sind. Mit Beginn des neuen Schuljahres fällt die Regelung weg. Der Unterricht findet wie vorher statt und dauert pro Stunde 45 Minuten. Allerdings sollen die Klassenzimmer regelmäßig gelüftet werden. Auch auf gründliches Händewaschen soll mehr geachtet werden. Es besteht eine Pflicht zum Schulbesuch. Sport- und Musikunterricht darf im neuen Schuljahr grundsätzlich wieder stattfinden, es gibt aber Auflagen.
GIBT ES BESONDERE REGELUNGEN FÜR SCHÜLER, DIE IN DEN FERIEN IN RISIKOGEBIETEN WAREN?
Wer sich den vergangenen zwei Wochen in einem Risikogebiet aufhielt, darf Schulen wie auch Kitas nur mit einem negativen Corona-Test betreten. Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind oder mindestens ein Symptom wie Fieber, Husten oder Durchfall haben, dürfen Schulen und Kitas ohnehin nicht betreten. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Hier gilt eine Informationspflicht.
WELCHE REGELN GELTEN FÜR DIE HYGIENE?
Die bisher geltenden und in den vergangenen Monaten eingeübten Hygieneregeln sollen beibehalten werden. Dazu gehören das Abstandhalten und Einbahnstraßen auf den Gängen und - wenn möglich - auch die Abgrenzung von einzelnen Klassen auf dem Schulgelände. Wer Schulen oder Kitas betritt, muss die Hände waschen oder desinfizieren. Klassenzimmer sollen mindestens einmal während der Unterrichtsstunde gründlich gelüftet werden. Veranstaltungen in der Schule sind unter Einhaltung der Hygienebestimmungen wieder erlaubt.
DÜRFEN ERSTKLÄSSLER DEN SCHULBEGINN FEIERN?
Den Schulanfängern soll eine feierliche Einschulung mit Zuckertütenübergabe im Beisein von Eltern und Geschwistern ermöglicht werden. Für die Umsetzung ist die Schule zuständig. Die Schulleitung und Lehrer müssen unter Beachtung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln die Feierlichkeiten organisieren.
MÜSSEN DIE SCHÜLER EINE MASKE TRAGEN?
Im Unterricht müssen die sächsischen Schülerinnen und Schüler keine Maske tragen. Jede Schule kann aber selbst regeln, ob es eine Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Klassenräume gibt. Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Maske zu tragen. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, muss täglich dokumentiert werden, wenn sich eine nicht zur Schule gehörende Person dort länger als 15 Minuten aufhält.
WAS PASSIERT, WENN ES EINEN CORONA-FALL AN DER SCHULE GIBT?
Was passiert, wenn an einer Schule ein Corona-Fall auftritt, entscheidet das örtliche Gesundheitsamt. Dazu werden mit Hilfe von Tests Informationsketten nachvollzogen und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Das kann die Quarantäne einer Lerngruppe, Klasse oder auch die Schließung der gesamten Schule bedeuten.
WIRD VERSÄUMTER SCHULSTOFF NACHGEHOLT?
Zunächst soll der aktuelle Lernstand geprüft werden. Daran anknüpfend werden Maßnahmen ergriffen, um das Versäumte nachzuholen. Nach Einschätzung des Kultusministeriums bieten die Lehrpläne genügend Spielraum, versäumten Lernstoff im Unterricht nachzuholen. Aber auch Ganztagsangebote können genutzt werden, um Lücken auszugleichen.
