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Nichte missbraucht - Görlitzer zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Ein Görlitzer hat seine Nichte missbraucht. Der 48-Jährige wurde heute zu eineinhalb Jahren verurteilt. Das Amtsgericht Görlitz setzte die Strafe zur Bewährung aus. Der Angeklagte hatte sich in fünf Fällen an dem damals neun bzw. zehn Jahre alten Mädchen vergangen,  unter seinen Rock gefasst, sich an ihm gerieben und Zungenküsse gegeben.

Weshalb wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt?

Der Angeklagte habe die Taten gestanden, Reue und Einsicht gezeigt, so Richter Ralph Rehm. Dem Mädchen blieb damit die Aussage im Prozess erspart. Das Opfer werde somit nicht weiter mit den Taten konfrontiert. Der Angeklagte erklärte sich außerdem zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereit. Das heißt, er wird 10.000 Euro an seine Nichte zahlen. Das Gericht ordnete an, dass er  sich einer Sexualtherapie unterzieht. Es müsse aufgearbeitet werden, was der Auslöser für die Taten gewesen sei, so Rehm.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Sollte sich der 48-Jährige  in dieser Zeit etwas zu Schulden kommen lassen, kann die Bewährung widerrufen werden. Er müsste dann die Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.