Nieskyer will keine Haftstrafe und ruft Bundesgerichtshof an
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Ein wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagter Nieskyer will nicht ins Gefängnis. Er hat Berufung eingelegt. Mit dem Fall wird sich nun der Bundesgerichtshof befassen. Der 44-Jährige hatte auf seine sehbehinderte Lebensgefährtin mehrfach mit einem Messer eingestochen haben Dafür erhielt er eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.