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Nieskyer will keine Haftstrafe und ruft Bundesge­richtshof an

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Ein wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung angeklagter Nieskyer will nicht ins Gefängnis. Er hat Berufung einge­legt. Mit dem Fall wird sich nun der Bundes­ge­richtshof befassen.   Der 44-Jährige hatte auf seine sehbe­hin­derte Lebens­ge­fährtin mehrfach mit einem Messer einge­sto­chen haben Dafür erhielt er eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.