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Noch keine Entscheidung im Mordprozess gegen Familienvater

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 Noch keine Entschei­dung im Mordpro­zess gegen Famili­en­vater. Die Verhand­lung vor dem Landge­richt Görlitz geht in die Verlän­ge­rung. Der Vertei­diger hält den psych­ia­tri­schen Gutachter für befangen. Er kündigte heute einen entspre­chenden Antrag an. Darüber soll kommenden Dienstag verhan­delt werden.    Der Angeklagten soll seine beiden Kinder absicht­lich tot gefahren haben – aus Rache, weil sich seine Frau von ihm getrennt hatte – so der Vorwurf der Staats­an­walt­schaft.

Eigent­lich sollte heute das Urteil fallen. Doch Vertei­diger Michael Sturm stellte vier Anträge.  So forderte er ein kultur-anthro­po­lo­gi­sches Gutachten, das bestä­tigen sollte, dass  die Hemmschwelle für einen Suizid,  für eine Tötung im Islam beson­ders hoch sei  und sein Mandant – ein Kosovo-Albaner, der sich zum Islam bekenne –die Tat nur im Zustand einer seeli­schen Störung begangen haben könne.  Zuvor hatte heute ein Gutachter dem Angeklagten attes­tiert, dass er zur Tatzeit voll schuld­fähig war. 

Der Angeklagte habe sich das Leben nehmen wollen und die Kinder mitnehmen – als Strafe, weil sich seine Frau von ihm getrennt hatte, so der Vorwurf der Anklage. Aufgrund der bishe­rigen Aussagen im Prozess stellte das Gericht die beson­dere Schwere der Schuld in Aussicht. Das bedeutet: Sollte der Angeklagte wegen Mordes verur­teilt werden, darf die Reststrafe nach 15 Jahren nicht automa­tisch zur Bewäh­rung ausge­setzt werden.