Noch keine Entscheidung im Mordprozess gegen Familienvater
Noch keine Entscheidung im Mordprozess gegen Familienvater. Die Verhandlung vor dem Landgericht Görlitz geht in die Verlängerung. Der Verteidiger hält den psychiatrischen Gutachter für befangen. Er kündigte heute einen entsprechenden Antrag an. Darüber soll kommenden Dienstag verhandelt werden. Der Angeklagten soll seine beiden Kinder absichtlich tot gefahren haben – aus Rache, weil sich seine Frau von ihm getrennt hatte – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Eigentlich sollte heute das Urteil fallen. Doch Verteidiger Michael Sturm stellte vier Anträge. So forderte er ein kultur-anthropologisches Gutachten, das bestätigen sollte, dass die Hemmschwelle für einen Suizid, für eine Tötung im Islam besonders hoch sei und sein Mandant – ein Kosovo-Albaner, der sich zum Islam bekenne –die Tat nur im Zustand einer seelischen Störung begangen haben könne. Zuvor hatte heute ein Gutachter dem Angeklagten attestiert, dass er zur Tatzeit voll schuldfähig war.
Der Angeklagte habe sich das Leben nehmen wollen und die Kinder mitnehmen – als Strafe, weil sich seine Frau von ihm getrennt hatte, so der Vorwurf der Anklage. Aufgrund der bisherigen Aussagen im Prozess stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld in Aussicht. Das bedeutet: Sollte der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden, darf die Reststrafe nach 15 Jahren nicht automatisch zur Bewährung ausgesetzt werden.