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Nun auch Rauchmel­d­erpflicht in Sachsen

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Mit Beginn des neuen Jahres gilt auch bei uns im Freistaat eine Rauch­mel­d­er­pflicht für Neu- und Umbauten. Die Geräte sollen für mehr Sicher­heit im Brand­fall sorgen. Nach Zahlen des Messdienst­leis­ters KALO müssen im Freistaat ab 2016 rund 7.000 Wohnungen mit 35.000 Wohnräumen - pro Jahr mit Rauch­mel­dern ausge­stattet werden. Vorge­schrieben sind die Geräte in allen Aufent­halts­räumen, in denen Menschen schlafen - also Schlaf­zimmer, Kinder­zimmer aber auch auf Fluren, denn die sind Rettungs­wege. Um den Einbau muss sich der Vermieter, Eigen­tümer oder der Bauherr kümmern.