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Oberlausitzerin schafft Präzedenzfall im Arbeitsrecht

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Tausende Schicht­ar­beiter in Deutsch­land können sich bei einer Oberlau­sit­zerin bedanken. Die Produk­ti­ons­ar­bei­terin aus dem Kreis Bautzen ist mit ihrer Forde­rung nach einem angemes­senen Nacht­zu­schlag vom Bundes­ar­beits­ge­richt Recht bekommen. Die Richter entschieden, dass für Nacht­zu­schläge, die nach dem tatsäch­li­chen Stunden­ver­dienst berechnet werden, der Mindest­lohn als untere Basis gilt. Auch für die Vergü­tung von Feier­tagen ist der Mindest­lohn fällig. (Akten­zei­chen: 10 AZR 171/16).