Oberlausitzerin schafft Präzedenzfall im Arbeitsrecht
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Tausende Schichtarbeiter in Deutschland können sich bei einer Oberlausitzerin bedanken. Die Produktionsarbeiterin aus dem Kreis Bautzen ist mit ihrer Forderung nach einem angemessenen Nachtzuschlag vom Bundesarbeitsgericht Recht bekommen. Die Richter entschieden, dass für Nachtzuschläge, die nach dem tatsächlichen Stundenverdienst berechnet werden, der Mindestlohn als untere Basis gilt. Auch für die Vergütung von Feiertagen ist der Mindestlohn fällig. (Aktenzeichen: 10 AZR 171/16).