Oma aus Bischofswerda verklagt Enkel und bekommt Recht
Eine Bischofswerdaerin hat ihren Enkel auf 70.000 Euro verklagt und Recht bekommen. Das Landgericht in Bautzen verurteilte den 39-Jährigen auf Rückzahlung des gestohlenen Geldes. Die Zivilrichterin hielt seinen Vortrag für nicht überzeugend. Er habe sich in Widersprüche verstrickt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Berufung wurde zugelassen.
Vor einem Jahr wurde der Enkel für den Diebstahl strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Das Amtsgericht Bautzen verurteilte ihn zu acht Monaten auf Bewährung (Urteil noch nicht rechtskräftig). Die Großmutter hatte das Geld in einem Stollenkarton unter ihrem Schlafzimmerschrank versteckt. Nachdem sie von einer Reha-Kur zurückkehrte, waren nur noch 6.000 Euro da.
Die Oma hatte seit dem Tod ihres Mannes jeden Monat Geld zurückgelegt, aber nicht aufs Sparbuch, sondern in der Stollenschachtel. Pflege-, Sterbe- und Räumungsgeld, wie sie sagte. Sie wollte ihrer Tochter nicht auf der Tasche liegen. Als die damals 82-Jährige nach einem Schlaganfall zur Reha-Kur war, sollte der Enkel ihre Wohnung vorrichten. Dabei entdeckte er den Stollenkarton.
Im Strafprozess im August vergangenen Jahres sagte die Großmutter sowie die Mutter des Angeklagten gegen ihn aus: Er habe sich seinen Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, ein Kredit genommen und ein Grundstück gekauft. Außerdem habe er Unterhaltsschulden beglichen und sei zu Rammstein-Konzerten gefahren. Seiner Mutter gestand er den Diebstahl. Vor Gericht damals aber schwieg er.