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Ostern in Zeiten von Corona

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Immer wieder wurde in den vergangenen Tagen über die Ausgangsbeschränkungen im Freistaat gesprochen. Teilweise herrscht immer noch Unsicherheit. Wir haben Ihnen hier kurz die wichtigsten Infos für die Ostertage zusammengestellt. Außerdem finden Sie weiterführende Links zu ausführlichen Artikeln auf unserer Seite.

Grundsätzlich gilt für uns alle:

  • Zu Hause bleiben
  • Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen
  • Kontakt nur mit eigenem Haushalt oder Lebenspartner
  • Aufenthalt im Freien nur in einem Umkreis von 15km um den Wohnort

Das ist zu Ostern in diesem Jahr erlaubt:

Besuch
Sie können ihren Ehe- oder Lebenspartner besuchen, sollten Sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch hilfsbedürftigen und kranken Menschen können Sie helfen, indem Sie Einkäufe vorbeibringen. Sollte ihr Kind oder ihre Kinder nicht in einem Haushalt mit Ihnen leben, dürfen Sie Ihre Kinder besuchen. Vorausgesetzt sie haben das Umgangs- oder Sorgerecht.

Sport
Bewegung und körperliche Ertüchtigung sind erlaubt. Auch im Freien. Wie das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden hat, können sich Sachsen beim Sporttreiben 15 Kilometer vom zu Hause entfernen. Das gilt für Radfahrer ebenso wie für Fußgänger. Hier geht es zum Artikel.

Garten
Dem Ostereiersuchen im eigenen Schrebergarten oder Grundstück steht nichts im Wege. So lange sich im Garten nur Mitglieder des eigenen privaten Haushalts befinden. Kleine Osterfeuer innerhalb der Familie sind erlaubt. Dazu braucht es eine Genehmigung der Kommune. Vorab müssen sich Familien also dennoch informieren, wie beispielsweise die aktuellen Brandschutzregelungen aussehen. Nachbarn und Freunde dürfen bis auf weiteres trotzdem nicht eingeladen werden.

Wochenendgrundstück
Sollten Sie ein Wochenendgrundstück besitzen, können Sie auch mit ihrem Haushalt dort hinfahren. Laut sächsischer Rechtsverordnung steht dem nichts im Wege. Sollte ihr Grundstück in einem anderen Bundesland liegen, gelten eventuell andere Regelungen. Auch hier gilt: Nur der private gemeinsame Haushalt darf den Zweit- oder Nebenwohnsitz besuchen.

Das ist zu Ostern in diesem Jahr NICHT erlaubt:

Besuche
Sich mit Freunden, Bekannten oder Mitgliedern der eigenen Familie (die nicht im eigenen Haushalt leben), wie Oma, Opa, Tante, Neffe treffen, geht nicht. Auch nicht, wenn das Treffen im Freien oder in den eigenen Vier-Wänden stattfindet. Das Osteressen muss also leider warten und nachgeholt werden.

… in anderen Bundesländern
Auch Familienmitglieder oder Freunde in anderen Bundesländern besuchen, geht nicht.

Motorradausflüge
Der Motorrad Ausflug ist und bleibt vorerst gestrichen. Es gilt der Grundsatz, dass wir das Haus oder die Wohnung nur verlassen sollen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt. Der Ausflug auf dem Motorrad, fällt da nicht drunter. Nutzt man das Motorrad auf dem Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen, dann ist das in Ordnung.

Ausflüge
Auch wenn Sie nur mit Ihrem Haushalt allein mit einem Zelt oder Wohnmobil verreisen, ist das nicht erlaubt. Picknicken im freien ist ebenso nicht gestattet.

Garten
Auch im eigenen Garten geht nicht alles. Besuche von Nachbarn, Familie (nicht im Haushalt lebend) oder Freunden sind nicht erlaubt.

Oster-Kontrollen der Polizei

Ob Sie zur Risikogruppe gehören oder nicht, spielt keine Rolle. Auch ohne Symptome können Sie Träger des Virus sein und andere anstecken. Besonders für Menschen, die zur Risikogruppe gehören, ist das gefährlich.
Die Ausgangsbeschränkungen der Rechtsverordnung des Freistaates Sachsen gelten für alle.

Die Polizei wird am Osterwochenede auch vermehrt im Einsatz sein. Wie uns Pascal Ziehm von der Sächsischen Polizei gesagt hat, werde man vor allem die touristischen Ziele im Blick haben.

Er bittet darum auf Osterbesuche zu verzichten und stattdessen eher digitale Möglichkeiten wie Videotelefonie zu nutzen.

Hier finden Sie die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.

Wer zur Risikogruppe gehört, können Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutesnachlesen.