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Oybiner Verein gegen Facebook

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Der in Oybin ansässige „Ein Prozent“-Verein wehrt sich weiter gegen die Sperrung seines Auftritts bei „Facebook“ und „Instagram“. Heute wird der Fall in  zweiter Runde vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt  „Facebook“ hatte den Verein als Hassorganisation eingestuft und komplett gesperrt, weil er angeblich in Verbindung zur „Identitären Bewegung“ stehen.

Dieser Argumentation folgte die erste Instanz, das Landgericht Görlitz. Es stützte sich dabei auf Zeitungsartikel, die Facebook vorgelegt hatte. Dem widersprach der Vereinsvorsitzende in einer eidesstattlichen Versicherung.

Ein rechtskräftiges Urteil in diesem Fall könnte Präzedenzcharakter haben. Denn die Frage, ob Betreiber von Internet-Plattformen Teilnehmer komplett ausschließen können, wenn sie gegen Standards verstoßen, z.B. sich fremdenfeindlich äußern, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt.