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Pärchen wegen unterlassener Hilfeleistung in Zittau verurteilt

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Das Amtsge­richt Zittau hat ein Pärchen wegen unter­las­sener Hilfe verur­teilt: Sie muss 200 Euro zahlen, er 1.200 Euro. Der Mann hatte im November 2015 in Olbers­dorf eine Fußgän­gerin angefahren. Die 43-Jährige kam vom Fasching­s­tanz.

Das Pärchen hatte die schwer verletzte Frau mitge­nommen und in der Nähe ihrer Wohnung abgesetzt. Danach ließ der Fahrer die Unfall­schäden reparieren. Dem Pärchen zufolge hatte die Fußgän­gerin darum gebeten, nach Hause gebracht zu werden. Sie soll einen Arzt abgelehnt haben. Fragen blieben in dem Verfahren offen. So konnte sich die Geschä­digte zum großen Teil an nichts mehr erinnern.