„Parkplatzmord“ von Schönau-Berzdorf - Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat Mord-Anklage gegen einen 41-jährigen Mann erhoben. Er soll im Juli vergangenen Jahres einen 65-jährigen in Schönau-Berzdorf erstochen haben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Die Anklage müsse erst zugelassen werden, sagte uns der Sprecher des Landgerichts Görlitz, Jörg Küsgen.
Der Beschuldigte war mit dem blauen Suzuki des Opfers geflüchtet. Er konnte später in Görlitz gefasst werden. Die Staatsanwaltschaft will ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Sie geht davon aus, dass der Mann zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Das Gericht muss entscheiden, ob es der Argumentation folgt oder doch in ein Strafverfahren übergeht.
Gegen den mutmaßlichen Mörder war Unterbringungsbefehl erlassen worden. Er befindet sich derzeit in der Psychiatrie.
Hintergrund:
Unterbringungsbefehlwird erlassen, wenn angenommen wird, dass der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig oder vermindert schuldfähig war. Der Entscheidung liegt Paragraph 126a der Strafprozessordnung zugrunde. Sollte es zum Prozess kommen, wird die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragen, es sei denn, die weiteren Ermittlungen haben andere Erkenntnisse gebracht. Das Gericht müsste dann in der mündlichen Hauptverhandlung prüfen, ob der Angeklagte tatsächlich schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war.