Urteil im Görlitzer Missbrauchsprozess: Fünf Jahre Gefängnis
Das Urteil im Görlitzer Missbrauchsprozess ist gefallen. Der Angeklagte muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Görlitz sah den sexuellen Missbrauch seiner Stieftochter als erwiesen an. Der 34-jährige Görlitzer hatte sich nach Überzeugung der Kammer insgesamt sieben Mal an ihr vergangen. Er habe ihr Pornos gezeigt, sie habe ihn dann befriedigen müssen im Bad und im Schlafzimmer, so die Gutachterin in dem Verfahren. Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt zehn Jahre alt.
Es gebe nicht einen Hauch des Zweifels, dass dieses Mädchen die Wahrheit gesagt habe, urteilte Richter Theo Dahm. Er schloss Suggestion und Autosuggestion aus und sprach von einer Darstellung „ohne Ecken und Kanten“. Die Staatsanwältin forderte fünf Jahre und neun Monate Gefängnis. Die Zahl der festgestellten Taten dürfte nur der Gipfel es Eisberges sein.
Dagegen plädierte der Verteidiger auf Freispruch. Zwar gebe es viele Verdachtsmomente, die seien aber nicht ausreichend für eine Verurteilung. Der Angeklagte bestritt eine Schuld bis zum Schluss. Er habe niemals etwas mit seiner Tochter gemacht, beteuerte er. Schon einmal sei er einer Sexualstraftat zu Unrecht bezichtigt worden, sagte der mehrfach, aber nicht einschlägig Vorbestrafte.
Erschüttert zeigte sich der Richter vom Verhalten der Mutter. Sie habe sich offensichtlich gegen ihre Tochter gestellt und stattdessen auf die Seite des Angeklagten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
