Kraftwerk Turow
Polen muss Kohlebagger an der Neiße stoppen
Polen muss den Kohlebagger in Turow bei Zittau stoppen. Der Europäische Gerichtshof hat eine einstweilige Anordnung erlassen. Tschechien hatte gegen die Erweiterung des Tagebaus geklagt - mit dem Verweis, dass die Förderlizenz ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen verlängert worden sei. Befürchtet werden negative Folgen wie Wassermangel, Lärm und Staub.
Die Richter halten die Argumente für begründet. Polen habe zudem nicht ausreichend dargelegt, weshalb ein einstweiliger Stopp die Rohstoffversorgung des Kraftwerks gefährde. Negative Folgen werden auch für Zittau befürchtet. Die Stadt könnte bis zu einem Meter absinken. Oberbürgermeister Thomas Zenker hatte den Bund aufgefordert, die Klage Tschechiens zu unterstützen.
Turow produziert rund fünf Prozent von Polens Energie. Warschau hatte die Förderlizenz bis 2044 verlängert.
Audio:
Reporter Knut-Michael Kunoth im Gespräch mit Ralf Krupp, Verfasser der Turow-Studie