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Polizei ermittelt zu verschwundenen Prüfungs­un­terlagen in Großröhrsdorf

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Ärger im Institut für Gesund­heits- und Sozial­be­rufe Großröhrs­dorf. Ein Teil der Prüfungs­un­ter­lagen ist verschwunden. 31 angehende Physio- bzw. Ergothe­ra­peuten müssen nun noch einmal ran. Sie sollen die schrift­li­chen Prüfungen wieder­holen. Die Schüler und ihre Eltern sind sauer. Sie fragen sich: Wie konnte das passieren?

Nach unseren Recher­chen hatten die zwei Klassen vor wenigen Tagen ihre schrift­li­chen Prüfungen in der Fächer­gruppe Psycho­logie/Pädagogik geschrieben. Danach wurden die Bögen einge­sam­melt und in einem Schrank verschlossen. Sie sollten anschlie­ßend mit einem Kurier zur Auswer­tung zu einer Lehrerin gebracht werden. Dort sind sie aber nicht angekommen.

Insti­tuts­lei­terin Corina Welke-Kirsten bestä­tigte uns den Vorfall. So etwas sei in den vergan­genen 25 Jahren in ihrem Haus noch nicht vorge­kommen. Und sie habe tiefes Verständnis für die Sorgen der Schüler. Mehr wollte sie uns dazu aber nicht sagen. Die Insti­tuts­lei­terin verwies auf die Landes­di­rek­tion Sachsen. Der Behörde sei der Fall übergeben worden. Anzeige bei der Polizei wurde bis gestern  nicht gestellt.

Erst heute erfuhr die Kripo offiziell von dem Fall. Wenige Stunden nachdem unser Sender den Fall publik gemacht hatte, ging bei der Polizei­di­rek­tion Görlitz eine Online-Anzeige ein. Es seien Ermitt­lungen zum Verdacht des Diebstahls aufge­nommen worden, sagte Polizei­spre­cher Thomas Knaup unserem Sender. Schon vor zwei Wochen war ein Teil der schrift­li­chen Prüfungen von 31 angehenden Ergo- und Physio­the­ra­peuten in Großröhrs­dorf wegge­kommen. Die Schul­lei­tung sah unmit­telbar danach offenbar keine Notwen­dig­keit, Anzeige zu erstatten.

Eltern der betrof­fenen Schüler sind empört. Vorwurf: Die Lehrer seien offenbar nicht in der Lage, auf die Prüfungs­un­ter­lagen aufzu­passen.

Gestern erfuhren die Eltern, dass ihre Kinder die Prüfungen am 10. Juli nachschreiben müssen.

Die Landes­di­rek­tion Sachsen erklärte heute, dass sie nur für die Vorbe­rei­tung und Durch­füh­rung der Prüfungen verant­wort­lich sei. Die Bewer­tung des Vorfalls, also der verschwun­denen Prüfungen, obliege aber dem Kultus­mi­nis­te­rium, sagte Landes­di­rek­ti­ons­spre­cher Holm Felber. Ein Kultus-Sprecher hatte uns gestern mitge­teilt, das Minis­te­rium sei nicht zuständig, und uns an die Landes­di­rek­tion verwiesen.