„Posen“ auf Zittauer Ring nicht strafbar - Freispruch
Zwei Audi-Fahrer aus Zittau und Herrnhut können unbeschwert in die Pfingstfeiertage starten. Das Oberlandesgericht Dresden hat sie heute vom Vorwurf des illegalen Kraftfahrzeugrennens auf dem Zittauer Ring freigesprochen. Es sah keine Beweise dafür. Die Richterin sprach von Imponiergehabe. „Gepose“ sei aber nicht strafbar.
Eine Polizeistreife hatte zwar die beiden Audi-Fahrer verfolgt. Wie viel sie aber genau auf dem Tacho hatten, das konnten die Beamten nicht sagen. Und: Vor dem Blitzer am Töpferberg stiegen sie auf die Bremse. Trotzdem waren sie in erster Instanz vom Amtsgericht Zittau schuldig gesprochen und u.a. zu Bewährungsstrafen, Fahrverboten und Geldauflagen verurteilt worden. Sie hatten immer wieder beteuert, dass sie zufällig zum gleichen Zeitpunkt auf dem Ring waren.
Die Freisprüche sind rechtskräftig.