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Prozess gegen Wunderheiler in Görlitz

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Mit dem Fall eines Wunderheilers befasst sich heute das Landgericht Görlitz. Der Mann war in erster Instanz zu einer Geldstrafe von rund 1.100 Euro verurteilt worden. Dagegen legte der 65-Jährige Berufung ein. Das Amtsgericht hatte im vergangenen Dezember seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl verworfen, weil er zur Verhandlung nicht erschienen war.

Der Mann hatte einen Krebskranken behandelt. Er wollte ihn mit den Methoden der „germanischen neuen Medizin“ retten. Dafür soll er Geld bekommen haben. Der Patient ist inzwischen verstorben. Für die Staatsanwaltschaft ist das ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Das Verfahren der "germanischen neuen Medizin" wird nicht anerkannt. 

An der Schuldfrage wird heute in der Verhandlung aber nicht mehr gerüttelt. Der Richter prüft nur, ob sein Kollege damals die richtige Entscheidung traf, also den Einspruch in den Strafbefehl zu verwerfen.