++ EIL ++

Prozess zu Böllerwurf in Neukirch - Angeklagter weist Vorwurf zurück - Freispruch

Zuletzt aktualisiert:

Ein 43-jähriger Mann aus Neukirch ist vom Vorwurf,  einen Silves­ter­böller auf zwei Kinder geworfen zu haben, freige­spro­chen worden. Das Amtsge­richt Bautzen folgte damit den Plädoyers von Staats­an­walt­schaft und Vertei­diger, die Freispruch gefor­dert hatten.  Anfangs stand der Vorwurf im Raum, dass der Mann Silvester vergan­genen  Jahres vor der Unter­kunft für unbeglei­tete minder­jäh­rige Flücht­linge an der Wilthener Straße in Neukirch geworfen haben soll. 

Der Angeklagte wies den Vorwurf zurück. Er habe den Böller nicht geworfen, sagte er zu Verhand­lungs­be­ginn. Er stand er nach eigenen Angaben 40 Meter weit weg. Durch den Böller wurde eines der beiden deutschen Kinder leicht verletzt. Ein Splitter traf ihn an der Wange. Die Kinder rannten ins Flücht­lings­heim zu ihren Müttern, die dort Nacht­dienst hatten.

Beide Jungen wurden als Zeugen vernommen. Der eine erklärte, er glaube, dass der Angeklagte den Böller geworfen habe. Er könne das aber nicht sicher sagen. Der andere Junge konnte den Angeklagten nicht als Werfer identi­fi­zieren. Beide Kinder machten außerdem unter­schied­liche Angaben zur Position der Gruppe, aus der der Böller geworfen wurde. Vom Angeklagten benannte Zeugen, wider­spra­chen dem Tatvor­wurf. Das Urteil: Freispruch!