Prozess zu Böllerwurf in Neukirch - Angeklagter weist Vorwurf zurück - Freispruch
Ein 43-jähriger Mann aus Neukirch ist vom Vorwurf, einen Silvesterböller auf zwei Kinder geworfen zu haben, freigesprochen worden. Das Amtsgericht Bautzen folgte damit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidiger, die Freispruch gefordert hatten. Anfangs stand der Vorwurf im Raum, dass der Mann Silvester vergangenen Jahres vor der Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an der Wilthener Straße in Neukirch geworfen haben soll.
Der Angeklagte wies den Vorwurf zurück. Er habe den Böller nicht geworfen, sagte er zu Verhandlungsbeginn. Er stand er nach eigenen Angaben 40 Meter weit weg. Durch den Böller wurde eines der beiden deutschen Kinder leicht verletzt. Ein Splitter traf ihn an der Wange. Die Kinder rannten ins Flüchtlingsheim zu ihren Müttern, die dort Nachtdienst hatten.
Beide Jungen wurden als Zeugen vernommen. Der eine erklärte, er glaube, dass der Angeklagte den Böller geworfen habe. Er könne das aber nicht sicher sagen. Der andere Junge konnte den Angeklagten nicht als Werfer identifizieren. Beide Kinder machten außerdem unterschiedliche Angaben zur Position der Gruppe, aus der der Böller geworfen wurde. Vom Angeklagten benannte Zeugen, widersprachen dem Tatvorwurf. Das Urteil: Freispruch!