++ EIL ++

Punktsieg für Zittau im Turow-Streit

Zuletzt aktualisiert:

Zittau hat im juristischen Streit um das Umweltverträglichkeitsgutachten zum Braunkohletagebau Turow einen Punktsieg erreicht. Das Wojewodschaftsverwaltungsgericht in Warschau  erklärte heute  die Anerkennung des Papiers für nicht rechtens.  Das Urteil zeige, dass auch in Polen Gerichte unbeeindruckt von der öffentlichen Meinung oder politischem Druck ihrer Aufgabe nachgingen, so Oberbürgermeister Thomas Zenker. Zugleich dämpfte er übermäßige Freude. Der OB bezeichnete das Urteil als einen Teilerfolg. Es müsse die Begründung abgewartet werden. Zenker rechnet damit, dass der Betreiber des Tagebaus, der  Staatskonzern PGE, in Berufung geht.

„Unsere inhaltlichen Argumente, die belegen, dass keine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat, sind, wie es aktuell scheint, noch gar nicht heran gezogen werden. Offenbar stützt das Gericht sein Urteil darauf, dass der polnisch/tschechische Vergleich, der wegen der tschechischen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof geschlossen wurde, grundsätzlich die Lage so verändert, dass eine neue Prüfung stattfinden muss“, erklärte Zenker.

Zittau beanstandet die im Zusammenhang mit der Erweiterung der Grube vorgelegte Umweltstudie. Die Stadt befürchtet beim fortschreitenden Kohleabbau entlang der Neiße erhebliche Schäden. Laut einer Studie könnte die Stadt im Dreiländereck bis zu einem Meter absinken. Bedenken gibt es zur Grundwasser-, Feinstaub- und Lärmbelastung. Sie seien in der vorliegenden Betrachtung nicht beachtet worden. Zittau  will mit der Klage eine plausible Umweltverträglichkeitsprüfung erreichen. Es gehe um den Nachweis, dass durch den Tagebau Turow keine Schäden entstehen, so Zenker. Der Kohlebagger soll bis 2044 entlang der Lausitzer Neiße an Zittau vorbei bis 70 Meter vor die tschechische Grenze rücken.

Audio:

Oberbürgermeister Thomas Zenker