Randalierer aus Bautzen wird nicht abgeschoben
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Ein Iraner, der vor gut einem Monat im Landratsamt Bautzen randaliert hatte, braucht nicht die Abschiebung zu fürchten. Straftäter und Gefährder können zwar in Ausnahmefällen abgeschoben werden. Darunter falle der Betroffene jedoch nicht, so die Antwort des Sächsischen Innenministeriums auf eine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Timo Schreyer.
Der Iran nehme zudem derzeit seine Staatsangehörigen nicht zurück. Der 28-Jährige Iraner hatte mit einem Feuerlöscher auf die Panzerglasverkleidung am Kassenbereich geschlagen und eine Tür beschädigt, nachdem ihm eine Geldleistung verweigert worden war. Außerdem bedrohte er zwei Polizisten. Er wurde in Gewahrsam genommen und bekam Hausverbot.