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Raubmörder von Schönau-Berzdorf schuldunfähig

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Zum Raubmord auf einem Parkplatz in Schönau-Berzdorf ist heute das Urteil gefallen. Der Angeklagte wird auf unbestimmte Zeit in der Psychiatrie weggeschlossen. Er sei an paranoider Schizophrenie erkrankt und zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen, begründete das Landgericht Görlitz seine Entscheidung. Es stützte sich dabei auf die Aussagen eines namhaften Gutachters. Der Vorsitzende Richter Theo Dahm sprach von einer „tickenden Zeitbombe“.

Hätte die Tat verhindert werden können?

Der 42-jährige Görlitzer  hatte im Juli vergangenen Jahres 18 Mal auf einen Autofahrer eingestochen und war anschließend mit seinem Auto geflüchtet. Zwei Wochen zuvor hatte er eine Therapie in der Klinik abgebrochen und seine Medikamente abgesetzt. Die Anwältin der Angehörigen des Ermordeten stellte in ihrem Plädoyer anklagende Fragen: Wie war es möglich, dass der Angeklagte keinen Betreuer hatte? Warum wurde nicht bemerkt, dass er seine Medikamente abgesetzt hatte? Die Nebenklägerin ging von der Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Er sei planvoll vorgegangen.

Der Angeklagte war zweimal stationär in Behandlung. Gab es ernstzunehmende Hinweise, das von ihm eine Gefahr ausgeht? Er sei kurz vor dem Mord aus der Psychiatrie „getürmt“. Maßnahmen dagegen seien offenbar nicht ergriffen worden. Er habe seine Freiheit genießen können, die dem Opfer nicht vergönnt gewesen sei, sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu in seinem Schlusswort. Ein Polizist hatte ausgesagt,  dass ihm bekannt war, dass der Angeklagte „überaus gefährlich“ sei und von ihm schwere Straftaten ausgehen können.

„Das Leben des Mannes war mir scheißegal“

Der Görlitzer hatte sich nach seinem Aufenthalt in der Psychiatrie entschlossen, Urlaub zu machen. Dafür brauchte er ein Auto. Er wollte mit der Bahn nach Dresden fahren und dort einen Pkw klauen.  Falsche Nummernschilder hatte er schon bereitgelegt. Im Trilex bekam er Ärger mit dem Schaffner, weil er ein selbst ausgedrucktes Deutschlandticket vorzeigte. Er verließ den Zug in Reichenbach und stieg in einen Bus, in der Annahme, dass er zum Jakobimarkt nach Neugersdorf fährt. Dort wollte er ein Auto klauen. Doch in Schönau-Berzdorf war Endstation. 

Der Angeklagte änderte seinen Plan, wollte zurück nach Görlitz. Er traf auf sein Opfer. Der 65-Jährige kam mit seiner Frau und dem Enkel vom Einkauf. Er wollte noch schnell in die Werkstatt. Als er danach den blauen Suzuki wieder auf dem Parkplatz abstellte, traf er auf seinen Mörder. Ein kurzer lauter Streit, dann stach er mit einem in Polen gekauften Klappmesser 18 Mal auf den Rentner ein, zerrte ihn an ein Gebüsch und raste mit quietschenden Reifen davon. Auf der Fahrt nach Görlitz warf er das Handy des Opfers weg, um nicht geortet werden zu können. „Das Leben des Mannes war mir scheißegal“, sagte er zu seinem Vernehmer.  Und:Ja, ich habe ihn getötet!“ In seiner Wohnung an der Kamenzer Straße stellte die Polizei mehrere Waffen sicher. Das blutbeschmierte Messer wurde im Fluchtauto gefunden.

„ Mein Vater hatte Träume und Hoffnungen“

In seinem letzten Wort rang sich der Angeklagte den dürren Satz der Entschuldigung ab.Vor dem Urteil verlas die Nebenklagevertreterin ein Schreiben Tochter des  Ermordeten: „ Mein Vater hatte Träume und Hoffnungen, er wurde zu Unrecht aus dem Leben gerissen.“

Audio:

Knut-Michael Kunoth im Gespräch mit Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu