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Rechtskräftige Bußgelder werden neu berechnet

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Wer in der brandenburgischen Lausitz geblitzt wurde, ein hohes Bußgeld zahlen musste oder ein Fahrverbot kassierte, kann jetzt mit einer milderen Strafe rechnen. Auch schon rechtskräftige Bescheide werden aufgehoben und korrigiert -   soweit die Sanktionen höher sind als es der alte Bußgeldkatalog vorsah.  Das entschied heute das Innenministerium in Potsdam. Die neue Verordnung wurde wegen eines Formfehlers außer Kraft gesetzt. Seit dem 2. Juli gilt wieder die alte Regelung, die nun auch rückwirkend angewandt wird, wie das Innenministerium am Montag mitteilte.

Mit der  Entscheidung würden zu viel bezahlte Bußgelder zurückerstattet und noch nicht bezahlte Bußgelder neu berechnet werden. Fahrverbote, die nach altem Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären, werden laut Ministerium nicht vollstreckt. „Brandenburg trägt keine Verantwortung für das Bußgeldchaos, aber die Landesregierung trägt Verantwortung dafür, dass mit den Bürgern anständig umgegangen wird“, so Innenminister Michael Stübgen (CDU). Viele Bußgeldbescheide seien rechtskräftig geworden, weil kein Widerspruch eingelegt worden sei, so Stübgen. Rechtskräftig wird ein Bescheid, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Schreibens Widerspruch eingelegt worden ist. „Wer im Vertrauen in den Rechtsstaat gehandelt hat, darf jetzt nicht der Dumme sein. Hier gilt Gnade vor Recht“, so der CDU-Politiker.

Die Neuberechnung könne mehrere Wochen in Anspruch nehmen und erfolgt  automatisch. Bei Verwarnungsgeldern allerdings, also beispielsweise Tempoverstößen von bis zu 15 Kilometern pro Stunde inner- und außerorts, müssen Betroffene einen Antrag über ein Online-Formular auf der Internetseite der Polizei stellen.