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Rechtsstreit um OB-Wahl in Weißwasser beendet

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Er hat sich über zwei Jahre hingezogen– nun ist der Rechtsstreit um die Oberbürgermeisterwahl in Weißwasser beendet. Der unterlegene Kandidat zog nun auch in letzter Instanz den Kürzeren. Er unterlag mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen wies den Antrag ab.

 Jung hatte die OB-Wahl im September 2017 knapp mit 48,8 Prozent verloren. Bis tief in die Nacht waren die Stimmen ausgezählt worden. Dann stand fest, sein Konkurrent Pötzsch hatte eine hauchdünne Mehrheit und damit gewonnen. Sein Kämmerer Jung wollte sich aber damit nicht abfinden. Er zweifelte nicht das Wahlergebnis an, sondern beklagte die Art und Weise des Wahlkampfs. Er warf zwei Bürgermeisterinnen und einer Grundschulleiterin vor, dass sie als Amtspersonen für den Wahlgewinner geworben und damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen haben. Sie hätten positive Leistungszeugnisse für seinen Mitbewerber ausgestellt.

Gang durch die Instanzen

Jung hatte danach zunächst das Landratsamt angerufen. Die Kommunalaufsicht wies seinen Einspruch  jedoch  ab – mit der Begründung, dass Amtspersonen  wohl Wahlwerbung machen können, allerdings nicht Kraft ihres Amtes.  Und letzteres hätten sie nicht getan. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Verwaltungsgerichts in Dresden an.  Keiner der vom Kläger aufgeführten Sachverhalte stelle eine unzulässige Wahlbeeinflussung dar, so die Begründung.

Präzedenzentscheidung angestrebt

Jung gab nicht auf. Er rief das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Er beantragte die Zulassung der Berufung, also dass sein Fall wieder aufgerollt und eine Präzedenzentscheidung zu seinen Gunsten getroffen wird. Sonst könnten sich künftig Bürgermeister im Wahlkampf gegenseitig ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen. Das dürfe nicht sein.

Jung kassierte erneut eine Niederlage. Sein Antrag wurde abgelehnt. Er hatte offenbar keine wirklich stichhaltigen Gründe vorgebracht, um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu erschüttern. Die Äußerungen der Bürgermeisterinnen verletzten nicht das Neutralitätsgebot, so das OVG. Die Entscheidung ist unanfechtbar und damit die OB-Wahl in Weißwasser nach mehr als zwei Jahren rechtskräftig geworden